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Akten- und Datenträgervernichtung gemäß DIN 66399 und EU DS-GVO
Vertrauen Sie uns Ihre sensiblen Daten an, diese werden in geschlossen Behältnissen transportiert, unsere Mitarbeiter sind auf das Datenschutzgeheimnis verpflichtet. Nach fachgerechter Vernichtung im videoüberwachten/ zutrittsgesicherten Bereich erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Material nach DS-GVO vernichtet wurde.
- Aktenvernichtung (z.B. Aktenordner, Mappen, Briefe, EDV-Listen) nach Sicherheitsstufe 3 – Schutzklasse 2
- Aktenvernichtung (z.B. Aktenordner, Mappen, Briefe, EDV-Listen) nach Sicherheitsstufe 4 – Schutzklasse 3 für Berufsgeheimnisträger (Steuerberater, Anwälte, Ärzte)
- Datenträgervernichtung (z.B. Disketten, Bänder, CD, DVD, E-Sticks) – Schutzklasse 2 O/ T/ E
- Datenträgervernichtung (Festplatten) – Schutzklasse 2 H4/ H5
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