Sondernutzung

Wer eine Bau- oder Arbeitsstelle auf einer öffentlichen Fläche einrichtet, entzieht diese Fläche der Nutzung durch die Öffentlichkeit. Öffentliche Verkehrsflächen sind gewidmete Straßen, Wege und Plätze und deren Begleitgrün. In diesen Fällen ist eine Sondernutzung und eine verkehrsrechtliche Anordnung über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung erforderlich.

Beispiele hierfür:

  • Auf einer öffentlichen Verkehrsfläche soll vorübergehend ein Schuttcontainer aufgestellt oder Baumaterial gelagert werden
  • Baumaßnahmen müssen auf eine öffentliche Verkehrsfläche ausweichen, etwa Malerarbeiten mit Gerüst auf den Gehweg
  • In einer Straße oder einem Gehweg sollen Kabel, Gas- und Wasserleitungen, Fernwärme oder Kanäle verlegt werden
  • Für Dacharbeiten muss ein Schrägaufzug aufgestellt werden.

Wir unterstützen Sie bei der optimalen Containeraufstellung insbesondere auf öffentlichen Grund.
Die eventuell vor Ort nötige Einrichtung von Halteverbotsschildern können wir ebenfalls für Sie übernehmen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich, oder übernehmen die Antragstellung nach Absprache mit Ihnen.

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