Altholz (Kategorie AI–AIV)

Die Altholzverordnung (AltholzV) stuft Altholzsortimente anhand ihres Herkunftsbereiches ein. Naturbelassenes, sauberes Vollholz nimmt die Kategorie AI ein. Verleimtes und beschichtetes Holz aus dem Innenbereich (Pressspan, MDF, OSB etc.) wird in der Regel der Kategorie AII/AIII zugeordnet. Schadstoffhaltige Althölzer begleiten die nachweispflichtige Kategorie AIV und sind somit Gefährlicher Abfall.

Altholz AI – AIII:

  • Paletten, Kisten und Kabeltrommeln (unbehandelt)
  • Dielen, Bodenbretter, Türen aus dem Innenbereich (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Paletten, Kisten etc. aus Holzwerkstoffen und sonstigem behandelten Holz
  • Bauhölzer/Schalhölzer (ohne schädliche Verunreinigungen)
  • Altholz aus dem Innenbereich (Paneelen, Zierbalken)

Altholz AIV (Gefährlicher Abfall):

  • Eisenbahnschwellen
  • Jägerzäune und sonstige imprägnierte Hölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau
  • Holzfachwerk und Dachbalken/Dachsparren
  • Imprägnierte Hölzer
  • Hölzer aus dem Außenbereich
  • Fensterrahmen mit Glas
  • Türen aus dem Außenbereich
  • Altholz aus Schadensfällen (Brandholz)

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