Bauschutt

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien, welche bei Bau- und Abbruchmaßnahmen anfallen. Bei Bauschutt mit Anhaftungen bzw. Verunreinigungen ist zur Einstufung und Verwertung eine Deklarationsanalyse gemäß den aktuell gültigen abfallrechtlichen Vorgaben notwendig.
Die fachgutachterliche Beprobung von Bauschutt nach der Norm PN98 inkl. Probenahmeprotokoll und Laboranalytik kann über uns beauftragt und durchgeführt werden.

Erlaubte Abfälle:

  • Mauerwerk
  • Naturstein/Sandstein/Kalkstein
  • Estrich
  • Pflastersteine
  • Ziegelsteine/ Tonrohre
  • Fliesen
  • Dachziegel
  • reiner Betonabbruch
  • Mörtel- und Putzreste
  • Waschbecken und Toiletten

Nicht-erlaubte Abfälle:

  • alle flüssigen Abfälle
  • Gips-/Rigips
  • Ytong (Gasbeton)
  • Strahlsand
  • Schamottesteine
  • Kaminabbruchmaterial
  • Schlacken
  • Eternit
  • Staubförmige Materialien
  • Papier, Tapeten und Tapetenreste
  • Strohmatten- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne- Dämmstoffe (EPS/XPS)-
  • Dämmwolle (KMF)
  • Dachpappe/Bitumenabfälle- Kunststofffolien, sonstige Kunststoffe inkl. PVC- Farbeimer und Lackdosen
  • Glas
  • Kabelreste

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