Baustellenmischabfälle
Baumischabfälle sind ein bei Bau- und Abbruchmaßnahmen anfallendes Gemisch aus sowohl mineralischen und nichtmineralischen Komponenten.
Erlaubte Abfälle (nur in geringen Mengen):
- Mineralischer Bauschutt
- Metalle, Kabel und Rohre
- Bodenbeläge (bspw. Laminat), Teppiche und Tapetenreste
- Papier, Kartonagen, Verpackungen
- Kunststoffe, Folien
- Glas
- Gips-/ Rigips
- Holzabfälle (Kat. AI-AIII)
- Schaumstoffe, Abdeckplanen, Decken etc.
- Büchsen, Dosen, Eimer (ohne schädliche Restinhalte, restentleert)
- Dispersionen, ausgehärtet
- Dämmplatten (EPS/XPS), Kleinmengen max. 0,5 cbm pro Tonne Baumischabfall
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Gefährliche Abfälle (Sonderabfall)
- Asbesthaltige Abfälle (Eternit etc.)
- Flüssigkeiten wie bspw. Öle, Lösemittel etc.
- Lacke, Farben, Klebstoffe
- Elektronikschrott aller Art
- Dachpappen (bituminös oder teerstämmig)
- Hausmüll
- Autoreifen
- Druckgasbehälter (Spraydosen, Kartuschen etc.)
- Holzabfälle mit schädlichen Verunreinigungen (Kat. AIV)
- Dämmwolle (KMF) inkl. Akkustik-Dämmplatten (OWA)
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