Elektronikschrott

Für die deutschlandweite Umsetzung der Europäischen-Richtlinie wurde das Elektroaltgerätegesetz (ElektroG) erlassen. Es regelt die fachgerechte Behandlung und Verwertung diverser Gerätekategorien. Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, werden wegen der hohen Brandlast separat in Gitterboxen mit Inlay gesammelt. Beim Transport gelten die Vorschriften der Gefahrgutverordnung (GGVS). Darüber hinaus sind beispielsweise auch Großbehälter (z. B. Kühlgeräte) und sogenannte Rungenpaletten (Leuchtstofflampen etc.) im Einsatz.

Die Sammelgruppen (Sortenrein) teilen sich derzeit in 6 Kategorien auf:

  • Sammelgruppe 1: Wärmeüberträger (z.B. Kühl- bzw. Gefriergeräte, Klimageräte)
  • Sammelgruppe 2: Bildschirmgeräte (z.B. Fernseher, Monitore)
  • Sammelgruppe 3: Leuchtmittel (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LEDs)
  • Sammelgruppe 4: Großgeräte > 50 cm (z.B. Weiße Ware)
  • Sammelgruppe 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Geräte mit eingebauten Lithium-Ionen-Batterien, werden wegen der hohen Brandgefahr separat in Gitterboxen gesammelt. Beim Transport gelten die ADR-Vorschriften.
  • Sammelgruppe 6: Photovoltaikmodule (Solarpanelle/ PV-Module)

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