Erdaushub/Boden

Unter Erdaushub versteht man das mineralische Boden- und Gesteinsmaterial, dass zum Zwecke einer Bau- oder Sanierungsmaßnahme an der Baustelle ausgehoben wird.
Kleinmengen (bis 50 to) können als steiniger Erdaushub angenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Boden sauber und unbelastet ist und kein Verdacht einer Altlast besteht. Bei der qualitativen Bewertung helfen Optik und Sensorik.
Besteht ein konkreter Verdachtsfall über eine Verunreinigung (Vornutzung, Havarien etc.) bzw. bei Mengen ab 50 to, muss vor Anlieferung eine fachgutachterliche Beprobung nach der Norm PN98 inkl. Probenahmeprotokoll und Laboranalytik durchgeführt und dem Verwertungsbetrieb vorgelegt werden.

Erlaubte Abfälle (Komponenten):

  • Ton
  • Sand
  • Mutterboden
  • Kies
  • Steine
  • Grasboden (ohne Grasnarbe)
  • Lehm

Der Erdaushub sollte sortenrein angeliefert werden – also möglichst frei von Fremdanteilen wie bspw. Bauschutt oder Restmüll. So wird eine Wiederverwertung erleichtert. Liegt keine Schadstoffbelastung vor, kann der Aushub direkt oder nach vorheriger Aufbereitung wieder für Baumaßnahmen (Straßenbau oder Verfüllungen) verwendet werden. Bei höheren Schadstoffbelastungen wird der Aushub entweder obertägig als Deponieersatzbaustoff oder Untertage als Versatzbaustoff verwertet.

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