Garten-/Grünabfälle

Als Gartenabfälle werden alle pflanzlichen Abfälle zur Kompostierung bezeichnet, die in Grünflächen, Gärten bzw. im Garten- und Landschaftsbau anfallen. Dabei handelt es sich meist um Grünabfälle, Laub, Äste, Rasenschnitt oder kleinere Stammhölzer. Fremdstoffe dürfen darin allerdings nicht enthalten sein.

Erlaubte Abfälle:

  • Gartenabfälle
  • Grünschnitt
  • Strauchschnitt
  • Stammholz (max. Durchmesser 0,3m; max. Länge 2m)
  • Rinden
  • Laub
  • Stroh
  • Unkraut
  • Astholz
  • Rasenmahd
  • Sträucher
  • Heckenschnitt
  • Grasschnitt
  • Blumen und Pflanzen

Nicht-erlaubte Abfälle:

  • Baumstümpfe, Wurzeln und Baumstämme ab 30 cm Durchmesser oder über 2 m Länge (separate Erfassung und Verwertung)
  • Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
  • Küchen- und Speiseabfälle aller Art

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