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Garten-/Grünabfälle
Als Gartenabfälle werden alle pflanzlichen Abfälle zur Kompostierung bezeichnet, die in Grünflächen, Gärten bzw. im Garten- und Landschaftsbau anfallen. Dabei handelt es sich meist um Grünabfälle, Laub, Äste, Rasenschnitt oder kleinere Stammhölzer. Fremdstoffe dürfen darin allerdings nicht enthalten sein.
Erlaubte Abfälle:
- Gartenabfälle
- Grünschnitt
- Strauchschnitt
- Stammholz (max. Durchmesser 0,3m; max. Länge 2m)
- Rinden
- Laub
- Stroh
- Unkraut
- Astholz
- Rasenmahd
- Sträucher
- Heckenschnitt
- Grasschnitt
- Blumen und Pflanzen
Nicht-erlaubte Abfälle:
- Baumstümpfe, Wurzeln und Baumstämme ab 30 cm Durchmesser oder über 2 m Länge (separate Erfassung und Verwertung)
- Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
- Küchen- und Speiseabfälle aller Art
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