Gewerbeabfall/Abfall zur Verwertung (AzV)

Gemischte Gewerbeabfälle sind hausmüllähnliche Abfälle aus der gewerblichen Tätigkeit, die keine gefährlichen Stoffe enthalten dürfen. Wie Gewerbeabfallgemische zu behandeln und zu verwerten sind, wird in der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt.

Erlaubte Abfälle:

  • Papier, Pappe und Kartonagen
  • Tapeten
  • Holzabfälle (Kat. AI-AIII)
  • Glas
  • Textilien
  • Metalle, Bleche, Rohre, Kabel
  • Weich- und Hartkunststoffe (Schaumstoffe, Folien, Gummi, Styropor)
  • Verbundabfälle aus den vorgenannten Werkstoffen

Nicht-erlaubte Abfälle:

  • Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle)
  • Lacke, Farben
  • Elektronikschrott- Autoreifen
  • Flüssigkeiten
  • Lebensmittel/Bioabfälle
  • Medizinische Abfälle
  • Abfälle zur Beseitigung

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